Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Firma Elektrotechnik Knoop GmbH, Sauerlandstrasse 1, 58093 Hagen
(nachfolgend Auftragnehmer)
und Kunden (nachfolgend Auftraggeber)

Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes Vertrages.
Abweichende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, sofern sie von uns schriftlich bestätigt sind.
Gem. §33 BDSG weisen wir darauf hin, dass Daten unserer Auftraggeber von uns EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung erforderlich ist. Die Daten werden nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung nach Erledigung des Auftrags und der Bezahlung der Rechnungsnummer gelöscht.
Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberührt.

Überlassene Unterlagen
Zum Angebot des Auftraggebers gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Angebot und Vertragsabschluss
Die vom Auftraggeber unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Soweit wir das Angebot des Auftraggebers nicht annehmen oder der Auftrag nicht erteilt wird, sind die überlassenen Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Das Gleiche gilt für Zusicherungen von Eigenschaften. Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen, Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar.
Alle Angaben über unsere Waren und Leistungen, insbesondere die in unseren Angeboten und Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- Maß- und Leistungsangaben, sind als annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte.
Für Bauleistungen gilt im Unternehmerverkehr die VOB/B iVm VOB/C.
Der entstandene und zu belegende Aufwand kann dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt wird, weil der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte, der Auftraggeber den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt, der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde, die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich Informationstechnik / Unterhaltungselektronik (Consumer Electronics) nicht einwandfrei gegeben sind.

Preise
Maßgebend sind ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Unsere Preise sind gegenüber Unternehmern Nettopreise ohne Umsatzsteuer, gegenüber Verbrauchern Bruttopreise.

Lieferung/Termine
Lieferfristen und Termine gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung als vereinbart. Fristen und Termine verlängern sich um den Zeitraum, um den der Auftraggeber seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt. Als solche Umstände sind z.B. Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u.a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.

Versand, Gefahrenübergang, Annahmeverzug
Versand und Transport von Material erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers.

Zahlungen
Zahlungen haben sofort nach Rechnungsstellung jeweils ab Rechnungsdatum, zu erfolgen.
Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

Gewährleistung/Haftung
Hat der Auftraggeber Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Gewährleistung und Haftung für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Auftraggebers der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt und bei höherer Gewalt (z.B. Blitzschlag).
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus geliefertem Material beträgt bei Verbrauchern zwei Jahre, bei Unternehmern ein Jahr.
Für Schäden, die auf die Verletzung wesentlicher Pflichten infolge leichter Fahrlässigkeit des Auftraggebers seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung des Auftraggebers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis maximal zum doppelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt.
Bei Lieferung von Software haften wir, unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen für den Verlust oder die Veränderung von Daten, die durch das Programm hervorgerufen worden sind nur in dem Umfang, der auch dann unvermeidbar wäre, wenn der Auftraggeber seiner Datensicherungspflicht in adäquaten Intervallen nachgekommen wären.

Eigentumsvorbehalt
Der Auftragsnehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor.

Abnahme
Die Arbeit ist abgenommen und die Abnahme ist erfolgt, wenn die Arbeit den Abnahmetest erfolgreich bestanden hat. Die Abnahme kann wegen eines Mangels, der den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nur unerheblich mindert, nicht verweigert werden.

Gerichtsstand/Schlichtung
Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Ort des Auftraggebers oder Auftragsnehmers.
Bei Verbrauchern kann ein Schlichtungsversuch bei einer Schlichtungsstelle unternommen werden.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Vertragsklausel von einem Gericht rechtskräftig für unwirksam erklärt werden, ist an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame und durchführbare Regelung zu setzen, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln macht die AGB in ihrer Gesamtheit nicht unwirksam.

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